Deine Werkzeuge für mehr Transparenz und Mitbestimmung in NRW
Als Bürger hast du das Recht, dich aktiv in die Politik deiner Kommune einzumischen und das Handeln der Verwaltung transparent zu machen. Diese Webseite stellt dir dafür die passenden juristischen Werkzeuge zur Verfügung und wendet sie automatisch und passgenau auf deine zuständige Stadt, Gemeinde oder deinen Landkreis in Nordrhein-Westfalen an.
Wir bieten dir kostenlos und ohne Datenspeicherung vollständig ausformulierte Vorlagen für folgende Instrumente:
- Anregungen und Beschwerden – Jeder Einwohner hat das Recht, sich mit konkreten Anregungen oder Beschwerden direkt an den Rat der Stadt oder den Kreistag zu wenden. Das Parlament muss sich dann mit deinem Anliegen befassen. [Rechtsgrundlage ▼]Gemeinde (§ 24 Abs. 1 GO NRW):
„Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuß übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten."
Landkreis (§ 21 Abs. 1 KrO NRW):„Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten des Kreises an den Kreistag zu wenden. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Kreistag einem Ausschuß übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten."
- Informationsfreiheitsanfragen (IFG) – Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Akten der Verwaltung. [Rechtsgrundlage ▼]§ 4 Abs. 1 IFG NRW:
„Der Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen wird auf Antrag gewährt."
§ 1 IFG NRW (Zweck):„Zweck dieses Gesetzes ist es, den freien Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen zu gewährleisten."
Hinweis: Bei IFG-Anfragen können Gebühren anfallen. Wir fragen die Behörde vorher, ob Kosten entstehen. - Umweltinformationsanfragen (UIG) – Bei umweltbezogenen Daten (Luftqualität, Lärm, Bauprojekte) garantiert dir der Staat einen weitreichenden Informationszugang. [Rechtsgrundlage ▼]§ 2 UIG NRW:
„Jede Person hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen."
- Petitionen (Art. 17 GG) – Das grundgesetzlich verbriefte Recht, dich jederzeit mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen zu wenden. [Rechtsgrundlage ▼]Art. 17 GG:
„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."
So funktioniert's: Wähle unten eine Vorlage aus und trage deine Daten ein. Das System ermittelt anhand deiner Postleitzahl automatisch die korrekte Kommune. Der Brief wird mit allen nötigen Angaben generiert – kopieren oder direkt per E-Mail versenden.
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